Anfahrt
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Flug
Flugreisende können die Kanzlei über den Köln-Bonner Flughafen erreichen. Von dort aus können Sie entweder mit dem Taxi oder mit der Deutsche Bahn weiterfahren. Im Falle einer Weiterfahrt mit der Bahn wird empfohlen, zunächst bis zum Bahnhof Köln-Deutz zu fahren und dort in die S-Bahn in Richtung Bergisch Gladbach umzusteigen. Die S-Bahnhaltestelle, in der Sie dann aussteigen müssen, ist die S-Bahnhaltestelle Köln-Dellbrück.
Bahn
Bahnreisende erreichen die Kanzlei über den Kölner Hauptbahnhof bzw. den Bahnhof Köln-Deutz. Sowohl vom Hauptbahnhof als auch vom Bahnhof Köln-Deutz können Sie mit der S-Bahn in Richtung Bergisch Gladbach bis zur S-Bahnhaltestelle Köln-Dellbrück weiterfahren.
KVB
Mit den Kölner Verkehrbetrieben können Sie bis zur Haltestelle Köln-Dellbrücker Mauspfad fahren. Von dort aus sind es nur wenige Gehminuten bis zur Kanzlei.